Koch Logopädie in Frankfurt und Oberursel

Kostenabrechnung

Privatversicherte (Logopädie)

Für die logopädische Therapie benötigen sie eine Heilmittelverordnung von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt (z. B. Kinder, Kieferorthopädie, Neurologie)

Mit dieser Verordnung können Sie die Kosten für die Therapie über Ihre private Krankenkasse abrechnen.

Wir rechnen nach der GebüTH ab (Gebührenübersicht für Therapeutinnen/Therapeuten) und liegen mit unserem Faktor im unteren Drittel.

Kassenpatienten (Logopädie)

Um mehr Zeit für unsere Patientinnen/Patienten zu haben, sind wir aus dem Kassensystem ausgestiegen.

Für Sie als gesetzlich Versicherte/Versicherter bedeutet dies, dass Sie ggf. die Kosten für die Therapie selbst tragen müssen. Allerdings übernehmen manche gesetzliche Kassen, nach gesonderter Beantragung, einen Großteil der Kosten.

Wir betreuen bereits viele Patientinnen/Patienten der gesetzlichen Kasse. Sprechen Sie uns gerne bezüglich der Beantragung und möglicher Zahlungsmodelle an. Wir finden für Sie einen geeigneten Weg.

Lerntherapie

Die Behandlung einer Legasthenie oder Dyskalkulie steht nicht im Heilmittelkatalog und ist somit keine Leistung der Krankenkassen.

Liegt bei Ihrem Kind allerdings eine Ursache zugrunde, die im Heilmittelkatalog aufgeführt ist (z. B. eine auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung) können Privatpatientinnen/Privatpatienten die Kosten über Ihre Kasse abrechnen.

Für gesetzlich Versicherte/Selbstzahler stellen wir verschiedene Zahlungsmodelle zur Verfügung.